Häufige Fragen

Kategorien, Preise und Konditionen zur Mitgliedschaft.

Welche Mitgliederbeiträge und Kategorien gibt es? (Preisliste)

Die Beiträge von Unternehmen orientieren sich an der Mitarbeiterzahl sowie am Unternehmensstandort. Diese sind je Kalenderjahr zu entrichten. Die jeweiligen Kategorien und jährlichen Mitgliederbeiträge ab dem 1. Januar 2024 (exkl. MwSt.) sind wie folgt:

Grossunternehmen (Kat. 1)
  • 30’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 30’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Nationale und internationale Immobilien- und Finanzdienstleister (Kat. 2)
  • 20’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 20’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Mittlere Unternehmen und Business Units internationaler Konzerne (Kat. 3)
  • 10’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 10’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
100 – 500 Mitarbeitende (Kat. 4)
  • 2’500 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 2’500 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
50 – 99 Mitarbeitende (Kat. 5)
  • 1’500 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’850 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
10 – 49 Mitarbeitende (Kat. 6)
  • 1’250 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’600 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
1 – 9 Mitarbeitende (Kat. 7)
  • 950 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’300 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Verbände, Vereine, Kollektivmitglieder nach Anzahl Mitglieder (Kat. 8)
  • 1’000 – 5’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’000 – 5’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Antrag Fördermitgliedschaft innovative StartUps
  • 50% Rabatt auf die passende Kategorie für zwei Kalenderjahre (Genehmigung durch Vorstand)

Wie belaufen sich Mitgliederbeiträge bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres?

ab September/Oktober:

  • 1/2 des regulären Mitgliederbeitrags
ab November (nach dem Wirtschaftsforum)
  • kostenlos

Die Mitgliederbeiträge der Kategorien 1-3 richten sich nach individuellem Nutzen (Mitarbeiter / Branche usw.) und werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

* Zu den FRZ-Mitgliedsgemeinden gehören: Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Winkel.

Welches sind die Mitgliedsgemeinden und was bedeutet Firmensitz in diesen?

Die Mitgliedsgemeinden sind Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel.

Der Firmensitz ist mit Mitarbeitenden vor Ort verbunden, eine Postadresse / ein Briefkasten reicht hierfür nicht aus.

Welche Anlässe sind als Mitglied kostenfrei?

Kostenfrei sind alle Hauptveranstaltungen:

  • der Immobilien-Summit (Normalpreis gegen CHF 640.-)
  • das Wirtschaftsforum (Normalpreis gegen CHF 250.-)
  • der Chlaus Zmorge (Normalpreis gegen CHF 250.-)
  • die Generalversammlung (nur für Mitglieder)
  • die Betriebs- und Arealbesichtigungen (Normalpreis gegen CHF 150.-)
  • und der CEO-Talk für CEO von Firmen > 10 Mitarbeitende

An Business Lunches, CEO Lunches, Spezialveranstaltungen und Workshops nehmen Mitglieder zum Vorteilspreis teil.

Wie viele Mitarbeiter aus meinem Unternehmen können an die Anlässe kommen, wenn wir beitreten?
  • Kategorie 1: 8-10 Personen
  • Kategorie 2: bis zu 6 Personen
  • Kategorie 3: bis zu 6 Personen
  • Kategorie 4: 4 Personen
  • Kategorie 5: 3 Personen
  • Kategorie 6: 2 Personen
  • Kategorie 7: 1 Person
  • Kategorie 8: 1-2 Personen

Bitte beachten Sie, dass diese Teilnehmerzahlen nur für Firmenangehörige gelten. Gäste von Mitgliedern bezahlen je nach Anlass den entsprechenden Nichtmitgliederpreis. Sollten Sie mit mehr Personen aus der Firma an einem Anlass teilnehmen, als es Ihre Kategorie zulässt, haben die zusätzlichen Personen ebenfalls je den Nichtmitgliederbetrag zu begleichen.

Für welchen Zeitraum gelten meine Mitgliederbeiträge?

Diese gelten für das laufende Kalenderjahr.

Gibt es für Startups Sonderregelungen?

Im Sinne der Innovationsförderung und einer erfolgreichen Standortentwicklung heisst die FRZ Flughafenregion Zürich auch Jungunternehmen herzlich willkommen: Startup-Fördermitgliedschaften mit 50% Rabatt auf die Kategorie erhalten Firmen, wenn diese z.B. neuartige Technologien entwickeln (z.B. in den Sektoren PropTech, ICT, Pharma, Biotech oder FinTech – in der Regel für die ersten zwei Jahre). Für andere Jungunternehmen oder Startups, die Technologien anwenden, aber nicht selbst entwickeln, gilt der normale Preis für 1-9 Mitarbeitende.

Können Privatpersonen auch Mitglied werden?

Ja, dies ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich mit der Kategorie 7. Eine Grundbedingung ist, dass die Person in einer Mitgliedsgemeinde wohnhaft ist und von der beruflichen Position her in unser Netzwerk passt. Über eine Aufnahme entscheidet der FRZ-Vorstand individuell.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Diese sind in den Statuten per 21. 3. 2017 festgehalten und betragen drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, d.h. bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.

Gibt es formelle Voraussetzungen, um die Mitgliedschaft zu erlangen?

Die FRZ hält in ihren Statuten, Artikel 3, fest, dass sich die Mitglieder mit der Flughafenregion Zürich identifizieren sollen. Dazu informiert das Reglement der FRZ Flughafenregion Zürich über die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Bei Unsicherheiten über die Kriterien wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

Wie orientieren sich die Beiträge der Städte und Gemeinden?

An der Einwohnerzahl.

1 - 5'000 (Einwohner)

  • 2 CHF je Einwohner (Jahresbeitrag)

5'001 - 10'000 (Einwohner)

  • CHF 15'000

10'001 - 15'000 (Einwohner)

  • CHF 25'000

15'001 - 25'000 (Einwohner)

  • CHF 30'000

25'001 - 35'000 (Einwohner)

  • CHF 40'000