Branchenübergreifendes Networking mit rund 800 Unternehmen und Vereinigungen sowie 14 Städten und Gemeinden. Treffen Sie auf über 1'000 EntscheidungsträgerInnen an rund 50 jährlichen Veranstaltungen (Hier geht es zum Jahresprogramm). Davon sind rund 60 Prozent Geschäftsleitungsmitglieder und 20 Prozent oberes Kader. FRZ Networking Plattform – im Mitgliederverzeichnis Kompetenzen präsentieren, zu Themen gefunden werden und andere Mitglieder kontaktieren. Nutzen Sie die Publikationen auch für die Erhöhung Ihres Bekanntheitsgrades. Unsere Weiterempfehlungsquote beträgt gemäss den jährlichen Mitgliederbefragungen über 96 Prozent.
Die Beiträge von Unternehmen orientieren sich an der Mitarbeiterzahl sowie am Unternehmensstandort. Diese sind je Kalenderjahr zu entrichten. Die jeweiligen Kategorien und jährlichen Mitgliederbeiträge ab dem 1. Januar 2024 (exkl. MwSt.) sind wie folgt:
ab September/Oktober:
Die Mitgliederbeiträge der Kategorien 1-3 richten sich nach individuellem Nutzen (Mitarbeiter / Branche usw.) und werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
* Zu den FRZ-Mitgliedsgemeinden gehören: Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Winkel.
Die Mitgliedsgemeinden sind Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel.
Der Firmensitz ist mit Mitarbeitenden vor Ort verbunden, eine Postadresse / ein Briefkasten reicht hierfür nicht aus.
Kostenfrei sind alle Hauptveranstaltungen:
An Business Lunches, CEO Lunches, Spezialveranstaltungen und Workshops nehmen Mitglieder zum Vorteilspreis teil.
Bitte beachten Sie, dass diese Teilnehmerzahlen nur für Firmenangehörige gelten. Gäste von Mitgliedern bezahlen je nach Anlass den entsprechenden Nichtmitgliederpreis. Sollten Sie mit mehr Personen aus der Firma an einem Anlass teilnehmen, als es Ihre Kategorie zulässt, haben die zusätzlichen Personen ebenfalls je den Nichtmitgliederbetrag zu begleichen.
Diese gelten für das laufende Kalenderjahr.